Wertstoffhof
Unter folgendem Link, sind wichtige Informationen für Sie:
Tag | Öffnungszeiten von 15.03. - 30.11. |
Öffnungszeiten von 01.12. - 14.03. |
Mittwoch | 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr | geschlossen |
Freitag | 12:30 Uhr bis 18:00 Uhr | 12:30 Uhr bis 16:00 Uhr |
Samstag | 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr | 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr |
Folgende Punkte sind zu beachten:
- Am Tor erfolgt eine Einlasskontrolle. Der Einlass erfolgt nur nach Aufforderung. Max. 5 anliefernde Personen sind gleichzeitig auf dem Gelände erlaubt.
- Die Hygienevorschriften und die Abstandsregeln (mind. 1,5 m) für alle Personen auf dem Gelände sind einzuhalten.
- Für alle Personen entfällt das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung auf dem Gelände des Wertstoffhofs, sofern die Hygienevorschriften und die Abstandsregeln eingehalten werden.
- Das Tragen von Arbeitshandschuhen ist ebenfalls für alle Personen auf dem Gelände Pflicht.
- Es erfolgt keine Hilfestellung beim Entladen durch das Personal. Bei Bedarf ist eine Hilfsperson selbst mitzubringen. Für diese gilt die Handschuh-Pflicht ebenfalls.
- Für den Fall, dass einzelne Container voll sind, wird die Anlieferung zurückgewiesen. Durch erhöhtes Aufkommen können Wartezeiten entstehen.
- Grüngut bis zu 2 m³ täglich und Bauschutt bis zu 100 Litern täglich können kostenlos abgegeben werden. Bei Anlieferung von Grüngut ab 2 m³ und Bauschutt ab 100 Litern bis 1 m³ fällt die reguläre Gebühr an, welche Bar zu entrichten ist. Bei Beträgen ab 50 € erfolgt eine Rechnungsstellung. Bauschutt über 1 m³ wird nicht angenommen.
- Gewerbliche Anlieferer werden konsequent abgewiesen.
Diese Bekanntmachung gilt vorerst bis zum Ende der anhaltenden Pandemie.
Sollten sich Änderungen ergeben, werden wir Sie rechtzeitig informieren.
Grüngut - täglich:
Gebühr bis 2 m³ | kostenfrei |
Gebühr ab 2 m³ | 10 € m³ |
(Beispiel: 3 m³ = 10 €, 4 m³ = 20 €) |
Bauschutt - täglich:
bis 100 Liter | kostenfrei |
100 - 500 Liter | 10,00 € |
500 Liter bis 1 m³ | 25,00 € |
Gelbe Säcke sind im Rathaus Kösching (Bürgerbüro) erhältlich.
Herr Faber: 0151/54447075
Sperrmüll und Wertstoffe
Gebühren fallen nicht an.
Sperrmüll und Wertstoffe nimmt der Wertstoffhof im Auftrag des Landkreises Eichstätt entgegen. Den Mitarbeitern liegen klare Regeln vor, welche Stoffe sie annehmen dürfen. Wir bitten um Verständnis, dass sie Material, dass diesen Regeln nicht entspricht, zurückweisen müssen.
Quittierpflicht
Wenn die Mitarbeiter Beträge einnehmen, sind sie verpflichtet Gebührenmarken auszuhändigen oder für den bezahlten Betrag Quittungen aus ihrem Quittungsblock auszustellen. Bitte nehmen Sie die Belege entgegen.
Weitere Informationen können Sie auf der Homepage des Landkreises Eichstätt einsehen unter: