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Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Kommunalwahl 2026 gesucht

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Kommunalwahl 2026 gesucht

 

Werden Sie Teil der demokratischen Gestaltung Deutschlands! Werden Sie Wahlhelferin oder Wahlhelfer bei der Kommunalwahl und unterstützen Sie aktiv den Wahlprozess. 

Am 08. März 2026 finden die Kommunalwahlen in Bayern statt, bei denen der Kreistag, die Gemeinderäte, der Landrat und das Amt des Bürgermeisters gewählt werden. Sollte eine Stichwahl notwendig sein, findet diese am 22.März 2026 statt. Für diese Wahl suchen wir dringend engagierte Bürgerinnen und Bürger, die freiwillige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden wollen. Für den freiwilligen Einsatz wird neben kostenlosen Getränken ein sog. Erfrischungsgeld in Höhe von 70,00€ bezahlt. Es werden Bürgermeister/Bürgermeisterin, Landrat/Landrätin und Mitglieder des Gemeinderats am Sonntag 08.03.2026 ausgezählt. Die Auszählung des Kreistags erfolgt dann am Montag, den 09.03.2026 am Vormittag. Es besteht die Möglichkeit, dass Sie für Ihren Arbeitgeber eine Bescheinigung erhalten, dass Sie das Ehrenamt als Wahlhelfer ausüben.

Der Wahlvorstand setzt sich zusammen aus:

- einen Wahlvorsteher sowie stellv. Wahlvorsteher,

- einen Schriftführer sowie stellv. Schriftführer,

- vier Beisitzer

 

Als Wahlhelfende werden Sie in einem der Wahllokale, die im ganzen Gemeindegebiet verteilt sind, eingesetzt. Einsatzwünsche können im Zuge der Anmeldung geäußert werden. 

Beachten Sie bitte, dass sich bewerbende Personen (Bspw. für ein Sitz im Gemeinderat) nicht zu Wahlvorstehern und Wahlvorsteherinnen berufen werden sollen.

 

Wahlhelfer müssen grundsätzlich für die Kommunalwahl wahlberechtigt sein. Um wahlberechtigt zu sein, müssen folgende Voraussetzungen erfolgt sein:

  • Mindestalter am Wahltag: 18 Jahre,

  • Aufenthalt seit mindestens 2 Monaten mit dem Schwerpunkt der Lebensbeziehungen im Wahlkreis,

  • Deutsche und EU-Angehörige (Unionsbürger).

     

     

 

Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher

· Sie prüfen zusammen mit den Schriftführer*innen ob alle Unterlagen vollständig vorhanden sind. 

· Sie verpflichten die Mitglieder auf Verschwiegenheit und Unparteilichkeit. 

· Sie unterschreiben alle Beschlüsse, bei Stimmengleichheit gibt Ihre Stimme den Ausschlag. 

· Sie leiten das Team bei der Auszählung an und prüfen die Ergebnisse. 

· Sie geben das Ergebnis nach Ende der Auszählung mündlich bekannt. 

· Sie sorgen dafür, dass die Unterlagen am Schluss richtig abgegeben werden.

· Sie achten darauf, dass die Auszählung der Stimmzettel erst um 18 Uhr beginnt.

 

 

Schriftführerinnen und Schriftführer

· Sie prüfen zusammen mit den Wahlvorstehenden die Unterlagen auf Vollständigkeit. 

· Sie kümmern sich um die beschlussmäßig behandelten Wahlscheine und Wahlbriefe (Briefwahl). 

· Sie kümmern sich um die beschlussmäßig behandelten Stimmzettel. 

· Sie erstellen die Niederschrift über die gesamte Auszählung in Ihrem Stimmkreis. 

· Sie erfassen ab 18 Uhr die Ergebnisse der Auszählung. 

· Sie sind für die Schnellmeldung und die Niederschrift verantwortlich.

· Sie kümmern sich darum, dass alle Mitglieder die Niederschrift unterschreiben.

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