Gebührenanpassung für die Ausstellung eines Personalausweises
Gebührenanpassung für die Ausstellung eines Personalausweises
Angesichts der gleichermaßen gestiegenen Kosten beim Ausweishersteller und bei den Personalausweisbehörden wird die Gebühr für die Ausstellung eines Personalausweises angehoben, um eine kostendeckende Arbeit der Behörden wieder zu ermöglichen.
Laut der neuen der Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens, welche durch den Bundesrat am 30.01.2026 bestimmt wurde, erhöhen sich die Gebühren für die Ausstellung eines neuen Personalausweises ab dem 07.02.2026 wie folgt:
● auf 46 Euro für Antragstellende ab 24 Jahren (vorher 37 Euro)
● auf 27,60 Euro für Antragstellende unter 24 Jahren (vorher 22,80 Euro)