Hundekot auf gemeindlichen Flächen
Von Seiten der Bevölkerung sind bei der Gemeindeverwaltung vermehrt Beschwerden eingegangen, dass immer häufiger Hundekot auf Gehwegen, Spielplätzen und Grünanlagen, lose oder in Tüten, liegt.
Niemand möchte beim Spaziergang oder auf dem Weg zur Schule, Kindergarten oder zur Arbeit in Hundekot treten. Besonders betroffen sind alle, die die öffentlichen Flächen täglich nutzen.
Dabei ist nach dem Bayerischen Straßen - und Wegegesetz eindeutig, dass Besitzer von Hunden verpflichtet sind, die Hinterlassenschaften ihrer Tiere unverzüglich zu beseitigen. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Die Marktgemeinde Kösching stellt an vielen Stellen entsprechende Entsorgungsmöglichkeiten, sowie Hundekotbeutel zur Verfügung. Das macht es noch einfacher, diese Pflicht wahrzunehmen.
Wir appellieren daher eindringlich an alle Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer:
Bitte zeigen Sie Rücksicht und entfernen die Hinterlassenschaften Ihrer Hunde konsequent.
Damit leisten Sie einen wichtigen Beitrag für die Sauberkeit in unserer Gemeinde.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Markt Kösching