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Aufstellung von Schildern und ähnlichen Einrichtungen ohne Genehmigung

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Aufstellung von Schildern und ähnlichen Einrichtungen ohne Genehmigung

 

Auf dem Gebiet der Marktgemeinde Kösching wurde in der Vergangenheit, und auch jetzt wieder aktuell, seitens des Verkehrswesens, der zuständigen Polizeibehörde und der Gemeinde Kösching festgestellt, dass eigenständig und folglich ungenehmigt (Verkehrs-)Schilder oder ähnliche Einrichtungen (selbstgebastelt oder auch in Anlehnung an Verkehrszeichen nach der Straßenverkehrsordnung) am Straßenrand aufgestellt worden sind.

Gemäß § 33 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Einrichtungen, die Zeichen oder Verkehrseinrichtungen gleichen, mit ihnen verwechselt werden können oder deren Wirkung beeinträchtigen können, nicht dort angebracht oder sonst verwendet werden, wo sie sich auf den Verkehr auswirken können.

Verkehrs- bzw. Straßenschilder dürfen nur durch eine Behörde vollzogen werden.

 

Die Gemeindeverwaltung kann gut nachvollziehen, dass sich Eltern um ihre Kinder sorgen, dass sich Bürger für Querende Tiere und Amphibien einsetzen, oder Anwohner sich wegen blockierten Parkplätzen ärgern. Dies spielt sich dann oftmals in der Nähe einer Straße ab, und dort sind Autos nicht fern. Die Anbringung von selbst gemalten oder auch professionell gefertigten (Verkehrs-)Schildern oder ähnlichen Einrichtungen stellt jedoch ein (gefährlicher) Eingriff in den Straßenverkehr dar und führt oftmals zur Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit, nämlich durch Ablenkung und Verwirrung des Kraftfahrzeugführers. An dieser Stelle möchte die Marktgemeinde Kösching darauf hinweisen, dass öffentliche Straßen und Wege kein Spielplatz bzw. keine frei zu gestaltende Zone darstellt und darauf wollen wir auch deutlich hinzuweisen.

 

Die Gemeinde Kösching bittet alle Bürgerinnen und Bürger, die von ihnen eigenmächtig angebrachten (Verkehrs-)Schilder bzw. ähnliche Einrichtungen bis spätestens 30. April 2025 abzunehmen bzw. zu entfernen. Andernfalls sehen wir uns gezwungen, gegen die Eigentümer/Besitzer solcher gesetzeswidrig angebrachten bzw. aufgestellten Schilder ein ordnungsrechtliches Verfahren einzuleiten. Darüber hinaus behält sich die Gemeinde Kösching weitere rechtliche Schritte vor.

 

-Verkehrswesen-

 

 

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