• Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Wertstoffhof

 

Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Am Tor erfolgt eine Einlasskontrolle. Der Einlass erfolgt nur nach Aufforderung. Max. 5 anliefernde Personen sind gleichzeitig auf dem Gelände erlaubt.

  • Das Tragen von Arbeitshandschuhen ist für alle Personen auf dem Gelände Pflicht.

  • Es erfolgt keine Hilfestellung beim Entladen durch das Personal. Bei Bedarf ist eine Hilfsperson selbst mitzubringen. Für diese gilt die Handschuh-Pflicht ebenfalls.

  • Für den Fall, dass einzelne Container voll sind, wird die Anlieferung zurückgewiesen. Durch erhöhtes Aufkommen können Wartezeiten entstehen.

  • Grüngut bis zu 2 m³ täglich und Bauschutt bis zu 100 Litern täglich können kostenlos abgegeben werden. Bei Anlieferung von Grüngut ab 2 m³ und Bauschutt ab 100 Litern bis 1 m³ fällt die reguläre Gebühr an, welche Bar zu entrichten ist. Bei Beträgen ab 50 € erfolgt eine Rechnungsstellung. Bauschutt über 1 m³ wird nicht angenommen.

  • Gewerbliche Anlieferer werden konsequent abgewiesen.


                         
 Grüngut - täglich:                                                  

Gebühr bis 2 m³kostenfrei
Gebühr ab 2 m³10 € m³
(Beispiel: 3 m³ = 10 €, 4 m³ = 20 €) 


Bauschutt - täglich:

bis 100 Literkostenfrei
100 - 500 Liter10,00 €
500 Liter bis 1 m³25,00 €

Mengen über 1 m³ werden nicht angenommen, sie sind über ein privates Entsorgungsunternehmen zu entsorgen.

Gelbe Säcke sind im Rathaus Kösching (Bürgerbüro) erhältlich.


Sperrmüll und Wertstoffe
Gebühren fallen nicht an.
Sperrmüll und Wertstoffe nimmt der Wertstoffhof im Auftrag des Landkreises Eichstätt entgegen. Den Mitarbeitern liegen klare Regeln vor, welche Stoffe sie annehmen dürfen. Wir bitten um Verständnis, dass sie Material, dass diesen Regeln nicht entspricht, zurückweisen müssen.

Quittierpflicht 
Wenn die Mitarbeiter Beträge einnehmen, sind sie verpflichtet Gebührenmarken auszuhändigen oder für den bezahlten Betrag Quittungen aus ihrem Quittungsblock auszustellen. Bitte nehmen Sie die Belege entgegen. 

Weitere Informationen können Sie auf der Homepage des Landkreises Eichstätt einsehen unter: