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Schülerfahrkarten

Schülerbeförderung

 

Neue Richtlinien, gültig ab 01.01.2024 = (Förderrichtlinien für die freiwillige Schülerbeförderung). Bitte einfach auf "neue Richtlininen", gültig ab 01.01.2024 drücken, damit Sie mehr erfahren.

 

Einführung des 365 €-Tickets der VGI zum 01.08.2021

 

Für den Markt Kösching und die Schülerbeförderung beim Markt Kösching ergibt sich durch die Einführung des 365 €-Tickets Folgendes:

 

  1. der Markt Kösching bestellt für die Schüler der Pflichtbeförderung und für die Schüler bis zur 10. Klasse mit freiwilliger Beförderung die Schülerfahrkarten mit einer Gültigkeit vom 01.09. eines Jahres bis zum 31.08. des Folgejahres.
     

  2. für die Schülerinnen und Schüler der Pflichtbeförderung (Entfernung Wohnort – Schule mehr als 2 bzw. 3 Kilometer) wird nun ein 365 €-Ticket ausgehändigt
     

  3. für die Schülerinnen und Schüler und Auszubildende der freiwilligen Beförderung (Entfernung Wohnort – Schule weniger als 2 bzw. 3 Kilometer wird das 365 €-Ticket ebenfalls empfohlen und auf Antrag ausgehändigt. Die Einführung des 365 €-Tickets ändert nichts an der Eigenbeteiligung in Höhe von 130 €. Die Unterlagen, die bislang dem Landratsamt Eichstätt vorzulegen waren, sind nun mit dem Erstattungsantrag dem Markt Kösching vorzulegen (insbesondere Bestätigung der Schule über den Schulbesuch).
     

  4. die Innerortsfahrkarten für das Gemeindegebiet Kösching gibt es weiterhin wie gewohnt
     

  5. für weiterführende Schulen müssen sich die Schüler – wie gehabt, selbst um ein Ticket bemühen. Dies kann man  unterwww.invg.de online bestellen.

 

Für Rückfragen zur Schülerbeförderung steht Ihnen unsere Mitarbeiterin Frau Hoeber (08456) 9891-21 oder  gerne zur Verfügung.

 

Weitere Informationen zum 365 € Ticket:

 

Der Zweckverband Verkehrsverbund Großraum Ingolstadt (VGI) hat beschlossen, zum 01.08.2021 im Anwendungsbereich des VGI-Tarifs für Schüler und Schülerinnen, Schüler und Auszubildende das 365 €-Ticket mit verbundweiter Gültigkeit als Jahresticket einzuführen.


Mit Beginn des neuen Ausbildungs- und Schuljahres bezahlen Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende bzw. Schulaufwandsträger deutlich weniger für ihre Fahrten im VGI-Tarifgebiet, nämlich nur noch 365 € im Jahr für die Nutzung aller Busse und Bahnen im gesamten VGI-Tarifgebiet. Neu ist, dass das 365€-Ticket für Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende auch für sämtliche Fahrten in der Freizeit im gesamten öffentlichen Liniennetz im VGI-Tarifgebiet gilt.

 

Der Freistaat Bayern hat zur Voraussetzung gemacht, dass die Schule bzw. Ausbildungsstelle und der Wohnort im Geltungsbereich des VGI-Tarifgebietes liegen.


Das 365 €-Ticket wird als Jahreskarte für Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende ausgegeben und ist eine personenbezogene Karte ohne Mitnahmemöglichkeit. Eine vorzeitige Rückgabe ist ausgeschlossen, ebenso wie eine Übertragung.

 

Für die Nutzung ist der Nachweis der Berechtigung erforderlich (z.B. Bestätigung der Schule, Lehrvertrag, besonderer Ausweis). Die Nachweisdokumente sind während der Fahrt mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Kann die Berechtigung in den Bussen und Bahnen nicht nachgewiesen werden, verliert das 365 €-Ticket die Gültigkeit und kann eingezogen werden.


Das 365 €-Ticket ist in allen Zonen im VGI-Verbundgebiet für 12 aufeinanderfolgende Monate in allen Verkehrsmitteln zu beliebig vielen Fahrten gültig.


Die Bestellung des 365 €-Tickets ist seit 01.07.2021 möglich. Die Bestellung kann – wie bisher auch – bei allen Verkehrsunternehmen im Anwendungsbereich des VGI-Tarifs und bei der Ingolstädter Verkehrsgesellschaft mbH erfolgen (www.invg.de).

 

 Weitere Informationen zum 365 €-Ticket erhalten Sie auf der Homepage des VGI unter www.zv-vgi.de.

 

Generelles zur Schülerbeförderung:
Nach dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges haben Schülerinnen und Schüler öffentlicher oder staatlich anerkannter allgemeinbildender Schulen, soweit ihr Schulweg länger als 3 Kilometer, bei Grundschulkindern 2 Kilometer ist, in der Regel einen Anspruch auf kostenfreie Beförderung auf dem Schulweg oder auf Übernahme der Kosten.

 

Ein Anspruch auf kostenfreie Beförderung besteht, wenn der Schulweg von der 1. bis zur 4. Jahrgangsstufe länger als 
2 Kilometer und ab der 5. bis zur 10. Jahrgangsstufe länger als 3 Kilometer ist. Diese Schülerinnen und Schüler erhalten beantragte Fahrkarten von der Schule. Antragsformblätter gibt es bei den Schulen.

 

Bei Schülerinnen und Schülern ab der 11. Klasse besteht ein Anspruch auf vollständige Übernahme der Beförderungskosten wenn die Familie Kindergeld für mindestens drei Kinder, laufende Leistungen nach dem SGB XII, Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem SGB II bezieht. Ist dies nicht der Fall, besteht in der Regel ein Anspruch auf Übernahme der Beförderungskosten, die ab dem Schuljahr 2023/2024 eine Belastungsgrenze von 320 € pro Schülerin oder Schüler und Schuljahr oder von 490 € pro Familie und Schuljahr übersteigen. Erläuterungen und Antragsformblätter finden sie auf der Homepage des Landratsamtes Eichstätt (https://www.landkreis-eichstaett.de/buergerservice/themen/mobilitaet-oepnv-und-schulwesen/schuelerbefoerderung-schulwegkostenerstattung).

 

Dann runterscrollen zu Formulare - Fahrtkostenerstattung  mit öffentlichen Verkehrsmittel oder mit privatem Pkw.

 

Der Markt Kösching übernimmt über diese gesetzlichen Ansprüche hinaus nach den Förderrichtlinien des Marktes über die sogenannte freiwillige Schülerbeförderung weitere Leistungen.

 

Wenn der Schulweg bei Kindern im Grundschulalter kürzer als 2, bei älteren Kindern kürzer als 3 Kilometer ist, stellt der Markt gegen eine Eigenbeteiligung von 130,00 € pro Schuljahr Fahrkarten zur Verfügung. Dazu ist eine vorherige Antragstellung erforderlich. Die Fahrkarten werden nach Zahlung der Eigenbeteiligung in der Marktverwaltung ausgehändigt.

 

Die Richtlinien regeln weiter, dass in Fällen, in denen Familien eine Eigenbeteiligung bis zu den oben genannten Belastungsgrenzen zahlen müssen, ein Zuschuss beantragt werden kann. Neben einem schriftlichen Antrag ist die Vorlage des Bescheides des Schulaufwandsträgers, mit dem dieser festgesetzt hat, dass die Familienbelastungsgrenze von der Kostenerstattung abgesetzt wurde, erforderlich. Auch in diesen Fällen setzt der Markt eine gemeindliche Eigenbeteiligung von 130,00 € pro Schuljahr vom Zuschuss ab. 

Die Anträge müssen bis spätestens 31.12. des Jahres, in dem das Schuljahr geendet hat, gestellt sein.

 

Die Richtlinien regeln weiter, dass in Fällen, in denen Familien eine Eigenbeteiligung bis zu den oben genannten Belastungsgrenzen zahlen müssen, ein Zuschuss beantragt werden kann. Neben einem schriftlichen Antrag ist die Vorlage des Bescheides des Schulaufwandsträgers, mit dem dieser festgesetzt hat, dass die Familienbelastungsgrenze von der Kostenerstattung abgesetzt wurde, erforderlich. Auch in diesen Fällen setzt der Markt eine gemeindliche Eigenbeteiligung von 130,00 € pro Schuljahr vom Zuschuss ab. Die Anträge müssen bis spätestens 31.12. des Jahres, in dem das Schuljahr geendet hat, gestellt sein.

 

Antrag auf Zuschuss nach Bescheid vom Landratsamt - (gültig erst ab der 11. Klasse) ACHTUNG: bei dem 365 €-Ticket diesen Antrag trotzdem hernehmen, auch wenn gar nichts über das Landratsamt Eichstätt eingereicht werden muss!)