Grundsteuer
Neue Grundsteuer ab 2025
Ab dem Jahr 2025 wird für alle Grundstückseigentümer die Grundsteuer nach einer neuen Grundlage berechnet. Notwendig wurde die Änderung durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, nach der die Bewertung nach dem bisherigen System verfassungswidrig war.
Wie viel Grundsteuer bezahle ich ab dem 01. Januar 2025?
Der Markt Kösching erhebt die Steuer auf Grundlage des Bescheides über den Grundsteuermessbetrag, den jeder Grundstückseigentümer vom Finanzamt im Rahmen der Grundsteuererklärung erhalten hat.
Der ermittelte Grundsteuermessbetrag wird mit dem Grundsteuerhebesatz multipliziert.
Der sich daraus ergebene Betrag ist als Grundsteuer zu bezahlen.
Bekomme ich einen neuen Bescheid?
Jeder Grundstückseigentümer erhält für sein Eigentum voraussichtlich Mitte Dezember 2024 einen oder ggf. mehrere neue Grundsteuerbescheide von der Gemeinde, aus denen sich die tatsächliche Steuerhöhe ab dem 01.01.2025 ergibt. Eine Ausnahme ergibt sich hier, siehe nachfolgender Punkt.
Ich habe keinen Bescheid der Grundsteuer von der Gemeinde bekommen?
Das Finanzamt hat noch nicht alle Daten der neuen Grundsteuer dem Markt Kösching übermittelt. Fehlerhafte Übermittlungen wurden noch nicht alle vom Finanzamt korrigiert und auch Eigentumsänderungen seit der Hauptfeststellung konnten bislang noch nicht abgeschlossen werden. Sobald wir vom Finanzamt die übermittelten Daten erhalten, werden die fehlenden Grundsteuerbescheide erstellt und an die Bürger verschickt.
Ich bin mit der Grundsteuerreform nicht einverstanden. Lohnt sich ein Einspruch gegen den Bescheid der Gemeinde?
Ein Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde lohnt sich in der Regel nur dann, wenn ein rechnerischer Fehler der Gemeinde im Rahmen der Berechnung der tatsächlichen Grundsteuerhöhe vorliegt. Bestehen Zweifel an der Richtigkeit des Bescheides über den Grundsteuermessbetrag oder an anderen vom Finanzamt ergangenen Bescheiden im Rahmen der Grundsteuererklärung, muss unmittelbar gegen diese Bescheide des Finanzamtes beim Finanzamt Einspruch erhoben werden.
Bei Fragen zum zugrunde gelegten Grundsteuermessbetrag oder den Grundsteueräquivalenzbeträgen bzw. dem Grundsteuerwert wenden Sie sich bitte schriftlich an Ihr zuständiges Finanzamt, oder die Informations-Hotline zur Bayerischen Grundsteuer unter der Telefonnummer 089 30700077
Ich bin nicht mehr Eigentümer eines Grundstückes, habe jedoch einen Bescheid von der Gemeinde erhalten. Muss ich trotzdem Grundsteuer bezahlen?
Ein Eigentümerwechsel muss gegenüber dem für das Grundstück zuständigen Finanzamt angezeigt werden. Erst wenn das Finanzamt die Umschreibung vollzogen und die Gemeinde darüber vom Finanzamt benachrichtigt wurde, kann die Steuer vom neuen Eigentümer erhoben werden. Aufgrund der hohen Fallzahlen bei den Finanzämtern ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Einstweilen ist die Grundsteuer vom vormaligen Eigentümer weiter zu bezahlen und wird nach der Änderung dem vormaligen Eigentümer wieder zurückerstattet.
Muss ich ein neues Sepa-Lastschriftmandat erteilen, wenn ich meinen Grundsteuerbescheid erhalte?
Wenn die angegebene Bankverbindung korrekt ist, brauchen Sie nichts zu veranlassen. Ihr bereits erteiltes Sepa-Lastschriftmandat gilt weiter.
Bei neu vergebenen Aktenzeichen, z.B. für das Wohnungseigentum bei Land- und Forstwirtschaft, muss ein neues Sepa-Lastschriftmandat erteilt werden, falls eine Abbuchung gewünscht wird.
Falls Sie Ihre Grundsteuer per Dauerauftrag zahlen, denken Sie bitte daran, den Dauerauftrag bei Ihrer Bank rechtzeitig auf Ihre künftigen Grundsteuerbeiträge ab dem Jahr 2025 umzustellen.
Bei Bescheiden mit 0,00 Euro festgesetzter Grundsteuer braucht das beiliegende Sepa-Lastschriftmandat nicht ausgefüllt werden.